BEANTRAGUNG DER AUFENTHALTSERLAUBNIS IN DER TÜRKEI
Ausländer, die ihre Aufenthaltsdauer in der Türkei verlängern wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Es gibt keine Visumsverlängerung in der Türkei. Aus diesem Grund haben Ausländer Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen bevor ihre Visumsfrist abläuft (im Falle von Ausländern aus Ländern ohne Visum, vor Ablauf der Aufenthaltsfrist ohne Visum).
Unsere Fachanwälte im Bereich Aufenthaltserlaubnis werden unseren Mandanten aus der ganzen Welt in Bezug auf die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis in der Türkei behilflich. Unser Team dient seit Jahren in allen Phasen der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei.
Ausländer sind berechtigt, in der Türkei kurzfristige oder langfristige Aufenthaltserlaubnisse zu beantragen. Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen, oder beabsichtigen, in der Türkei ein Geschäftsunternehmen zu gründen oder Geschäftsbeziehungen in der Türkei knüpfen, können eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Kontaktieren Sie uns bitte für ausführliche Information.
Kurzfristige Aufenthaltsgenehmigungen werden staatlich nur für höchstens zwei Jahre erteilt. Ausländern, die beabsichtigen, in der Türkei in einem vom Ministerrat bestätigten Umfang zu investieren, können jedoch zusammen mit ihren Ehepartnern und Kindern eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre erteilt werden. Außerdem können diese Investoren den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausländer, die sich ununterbrochen für mindestens acht Jahre in der Türkei aufhalten, können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Langfristige Aufenthaltserlaubnisse werden auf unbestimmte Zeit ausgestellt, daher ist kein Antrag auf Verlängerung erforderlich. Zögern Sie nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren, um mehr über die Kriterien und das Verfahren zur Beantragung einer tprkischen Aufenthaltsgenehmigung zu erfahren.