UNTERNEHMENSSGRÜNDUNGS DIENSTE

WAS WIR
IHNEN BIETEN

Legal Turkey bietet Beratungs-, Betreuungs- und Vertretungsdienste für rechtliche und kommerzielle Dienstleistungen, die von ausländischen Einzelpersonen und Unternehmen, die in der Türkei investieren, benötigt werden. Wir beraten unsere Mandanten in jedem einzelnen Fall mit einem praxisorientierten Ansatz.
Wir beraten unsere Mandanten unter Berücksichtigung und Festlegung der angemessensten und vorteilhaftesten Gelegenheiten, damit sie ihre Investierungs- und Geschäftsziele in der Türkei erreichen. Sowohl mit unseren Geschäftspartnern in der Türkei sowie unseren weltweiten Geschäftspartnern finden wir das Beste für unsere Mandanten und stellen somit ihre Investitionen sicher.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN DER TÜRKEI

Die Türkei bietet ausländischen Investoren die passende Investierungsumgebung für ihre Geschäftstätigkeiten. Ausländische Investoren werden in der gleichen Kategorie wie die einheimischen Investoren bewertet und nach der Einführung des Gesetzes Nummer 4875 in der Türkei verfügen sie über die gleichen Rechte und Verpflichtungen wie die einheimischen Investoren.

ERÖFFNUNG VON UNTERNEHMENSBANKKONTEN IN DER TÜRKEI

Legal Turkey unterstützt seine Mandanten bei der Eröffnung von Bankkonten für ihre Unternehmen. Die Mandanten können auf ihre eigenen Namen oder auf den Namen ihrer Unternehmen Bankkonten eröffnen. Alle notwendigen Dokumentationen des Unternehmens, in dem sich das Unternehmen befindet, müssen der Bank vorgelegt werden. Hierzu zählt auch die „potentielle Steuernummer“, die durch die Steuerbehörden in der Türkei erteilt werden. In der Hinsicht steht Legal Turkey unseren Mandanten zur Verfügung, ihre Geschäfte in der Türkei zu sichern und die Bankbeziehungen ihrer Unternehmen in der Türkei zu verwalten.

TRANSITHANDEL IN DER TÜRKEI

Legal Turkey hilft ausländischen Investoren, die beabsichtigen, Transithandel in der Türkei zu betreiben. Aufgrund ihrer geografischen Lage bildet die Türkei eine Brücke zwischen Asien und Europa und ist ein idealer Standort für Investoren, die Transithandel betreiben. Transithandelswaren sind von allen Arten von Steuern und Zöllen befreit, da sie nicht in das türkische Zollgebiet gelangen. Aus diesem Grumd befindet sich die Türkei in einer wesentlich bedeutungsvollen Stellung für die internationalen Einfuhr- und Ausfuhrunternehmen.

REGISTRIERUNG DES UNTERNEHMENS IN DER FREIEN WIRTSCHAFTSZONE

Unternehmen können von den Steuervorteilen der Freien Wirtschaftszonen in der Türkei profitieren. In der Türkei gibt es 18 freie Wirtschaftszonen, und sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Aktiengesellschaften können sich für eine freie Wirtschaftszone bewerben.

ANMELDUNG DER ADRESSE IN DER TÜRKEI UND VIRTUELLES BÜRO

Für die Unternehmensgründung haben die Unternehmen in der Türkei eine Büroadresse anzumelden. Die Unternehmen können sowohl Büros mieten wie auch virtuelle Bürodienste nutzen. Legal Turkey hilft ihren Mandanten beim Mieten von virtuellen Büros. Der mit virtuellen Büros abgeschlossene Mietvertrag wird während der Unternehmensgründung beim Steueramt eingereicht. Legal Turkey unterstützt unsere Mandanten bei der Suche nach einem virtuellen Büro in einem der angesehensten Geschäftsviertel in Istanbul.

BUCHFÜHRUNG/ BUCHHALTUNG & STEUERVERFAHREN

Zwecks Unternehmensgründung in der Türkei haben die Mandanten die Buchhaltung entweder extern zu vergeben oder mit einem Buchhalter zu arbeiten. Die Buchhaltung ist in der Türkei sowohl für Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie auch für Aktiengesellschaften zwangsläufig. Legal Turkey dient bei der Buchhaltung und den Steuerverfahren unserer Mandanten als Unternehmen. Kontaktieren Sie uns, um einen Buchhalter führ Ihr türkisches Unternehmen zu beauftragen.

ZOLLBERATUNGSDIENST

Die Partner-Zollberatungsfirma von Legal Turkey kümmert sich um alle erforderlichen Genehmigungen und Dokumente für Außenhandelsgeschäfte. Unsere Zollberatungsfirma prüft die Spezifikationen von Produkten, die den Außenhandelsbestimmungen unterliegen und erstellt entsprechende Lösungen und Zolltarifspläne.

TÜRKISCHER VERWALTUNGSDIENST

Ausländische natürliche Personen und Unternehmen sind berechtigt, Aktieninhaber und Geschäftsführer von Türkischen Unternehmen zu werden, ohne dass ein örtlicher Aktieninhaber oder Geschäftsführer erforderlich sein sollte. Außerdem haben ausländische Investoren die Möglichkeit, mit der Unterstützung unseres Teams, einen türkischsprachigen und in der Türkei ansässigen örtlichen Geschäftsführer als Geschäftsführer oder Mitarbeiter in ihrem Unternehmen zu bestellen. In dieser Weise können unsere Mandanten die Anwesenheit eines örtlichen Geschäftsführers nutzen und die tägliche Arbeitslast in ihrem Unternehmen vermindern.

UNSERE MITGLIEDSCHAFTEN